Sonnenschutz – von April bis September!
Wer bei der Arbeit und in der Freizeit an der Sonne ist, muss sich mindestens von April bis September konsequent vor der schädlichen UV-Strahlung schützen. Betriebe sind verpflichtet für ihre Mitarbeitenden Massnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung zu treffen. Die Wahl der Schutzmassnahmen ist der Arbeitssituation anzupassen.
Im Sommer (Juni/Juli) ist die UV-Strahlung am gefährlichsten. Dann müssen Sie sich an sonnigen und auch an leicht bewölkten Tagen zusätzlich schützen. Kopf, Ohren und Nacken sind am meisten gefährdet. Tragen Sie deshalb bei Arbeiten an der Sonne einen Hut oder Helm mit Stirnblende und Nackenschutz oder arbeiten Sie im Schatten.
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- Weitere Präventionsinformationen finden Sie auf
www.suva.ch/sonne - www.suva.ch/hautkrebs
- www.suva.ch/sonne-faq