Schützt beim Auftreten auf spitze Gegenstände. Geprüft wird die Durchtrittsicherheit mit einer Kraft von 1100 N. Dies entspricht ca. der Belastung, die beim normalen Gehen eines 80 – 90 kg schweren Menschen auftreten kann.
Kennzeichnung: EN ISO 20345 S1P, S3 oder S5
Hinweis
Hinweis: Sind grössere Belastungen gegeben (Körpergewicht, Fallhöhe usw.) kann es beim Auftreten auf spitze Gegenstände trotz durchtrittschützender Sohle zu Verletzungen kommen.
Schützt den Fuss seitlich durch erhöhte Schnittfestigkeit vor scharfen Kanten und Gegenständen etc. im Bereich bis 30 mm ab Sohle, von der Schutzkappe bis zur Ferse.
Ein Mittelfussschutz im Schuhoberteil schützt gegen Stosseinwirkungen in diesem Bereich bis 100 J. Dies entspricht ca. dem Auftreffen einer aus 1 m Höhe stürzenden Masse von 10 kg.
Für den Einsatz z.B. im Bergbau oder der Stahlindustrie, bei Verwendung von schwerem Bohr- und Aufbruchgerät.
Eine profilierte Sohle erhöht die Rutschhemmung auf Schnee oder erdigen Böden. Die Mindestprofilhöhe beträgt: 2.5 mm bei Schuhen 4.0 mm bei Gummistiefeln
Hinweis
Auch mit Profilsohle ist beim Begehen nasser oder vereister Unterlage immer Vorsicht geboten.
Schuhe aus Leder oder anderen Materialien (ausser Gummistiefel) mit einem erhöhten Schutz gegen Nässe (Regen, Wasserspritzer). Sie besitzen ein Schuhoberteil ohne Nähte oder Perforationen. Die Norm garantiert jedoch keine absolute Wasserdichtheit. Verwenden Sie bei höheren Ansprüchen Gummistiefel oder erkundigen Sie sich beim Anbieter nach geeigneten Alternativen.
Schuhe aus Leder oder anderen Materialien (ausser Gummistiefel) mit einem begrenzten Schutz gegen Nässe und Feuchtigkeit. Das Schuhoberteil kann Nähte oder Perforationen aufweisen, die eine normierte Dichtheit erfüllen. Es wird keine absolute Wasserdichtheit garantiert. Verwenden Sie bei höheren Ansprüchen Schuhe mit «erhöhtem Nässeschutz» oder Gummistiefel oder erkundigen Sie sich beim Anbieter nach geeigneten Alternativen.
Elektrisch isolierende Schuhe verhindern bei Verwendung mit anderen elektrisch isolierenden persönlichen Schutzausrüstungen, wie z. B. Handschuhen, eine gefährliche Körperdurchströmung über die Füsse. Für Arbeiten in Niederspannungsanlagen bis 1000 V, geprüft nach EN 50321.
Ableitfähige Schuhe verhindern zusammen mit einem ableitfähigen Boden die Aufladung einer Person mit statischer Elektrizität. Sie verhindern somit funkenartige Entladungen, die als Zündquellen für explosionsfähige Gemische wirken können. Massgebend für den Explosionsschutz ist der Durchgangswiderstand (R) der Schuhe, der kleiner als 100 Megaohm (108 Ω) sein muss. Folgende Schuhe erfüllen diese Anforderung:
Leitfähige Schuhe (EN ISO 20345 C)
ESD-Schuhe (EN 61340-5-1)
Antistatische Schuhe (EN ISO 20345 A) ohne Angaben über den Durchgangswiderstand erfüllen diese Anforderung nicht (siehe Grafik).
Vorsicht
Fremde, nicht vom Hersteller geprüfte Einlegesohlen können den elektrischen Durchgangswiderstand und somit den Explosionsschutz beinträchtigen.
Bei Gefahr eines elektrischen Schlags sollten diese Schuhe nicht verwendet werden.
ESD-Schuhe (nach EN 61340-5-1) schützen elektronische Bauelemente gegen elektrostatische Entladungen (Produktschutz). ESD-Schuhe erfüllen somit auch die Anforderungen an die Ableitfähigkeit für den Explosionsschutz.
Vorsicht
Fremde, nicht vom Hersteller geprüfte Einlegesohlen können den elektrischen Durchgangswiderstand und somit den Produkt- oder Explosionsschutz beinträchtigen.
Bei Gefahr eines elektrischen Schlags sollten diese Schuhe nicht verwendet werden.
Schuhweiten sind nummeriert von 7 (schmälste) bis 12 (weiteste). Die Weite wird an der breitesten Stelle der Sohle gemessen und hängt von der Fusslänge ab.
Schuhweiten sind nummeriert von 7 (schmälste) bis 12 (weiteste). Die Weite wird an der breitesten Stelle der Sohle gemessen und hängt von der Fusslänge ab.